Sprachenförderung des Kantons Graubünden

Die sprachliche Vielfalt ist im Kanton Graubünden auf institutioneller wie individueller Ebene besonders ausgeprägt: Graubünden ist der einzige dreisprachige unter den mehrsprachigen Kantonen der Schweiz. Die Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch gliedern sich zudem in eine Vielzahl dialektaler Varianten und verschiedene verschriftete Idiome.
 
Innerhalb der kantonalen Verwaltung sind die Zuständigkeiten im Bereich «kantonale Landes- und Amtssprachen» dezentral organisiert. Die Sprachenförderung des Kantons Graubünden ist der kantonalen Kulturförderung angegliedert. Angesichts der speziellen sprachpolitischen und -kulturellen Situation in Graubünden unterstützt und entwickelt sie Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache sowie der kantonalen Dreisprachigkeit. Gesetzlich stützt sie sich dabei auf das per 1. Januar 2008 in Kraft getretene Sprachengesetz des Kantons Graubünden.
 

Bereiche der Sprachenförderung:

  • Die Sprachenförderung unterstützt Massnahmen Dritter im Bereich der Sprachenförderung (Sprachenförderungsprojekte).
  • Ebenso entwickelt und betreut sie selber Projekte für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie der kantonalen Dreisprachigkeit.
  • Die Sprachenförderung bildet die Kontaktstelle zum Europarat, zum Bund, zu kantonalen Instanzen, zu Sprachorganisationen sowie zu Bezirken, Kreisen und Gemeinden (für allgemeine Sprachenfragen).
  • Darüber hinaus ist sie Dokumentations- und Informationsstelle zur Sprachenlandschaft Graubünden sowie zur kantonalen Politik im Bereich Landes- und Amtssprachen.

 

Sprachenförderungsprojekte:

Gesetzliche Grundlage für die Bundes- und Kantonsbeiträge unter dem Titel der Sprachenförderung bildet auf Bundesebene das Gesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie auf Kantonsebene das Sprachengesetz. Aktuell werden folgende Bereiche unterstützt:

  • Kantonale Dienststellen: Standeskanzlei (Übersetzungsdienst), Lehrmittelverlag, Kantonsschule, Pädagogische Hochschule.
  • Verwaltungsexterne Institutionen: Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano, Agentura da Novitads Rumantscha.
  • Sprachenförderungsprojekte gemäss Art. 12 des kantonalen Sprachengesetzes.

Als Sprachenförderungsprojekte gelten kulturelle Projekte, die Sonderleistungen zu Gunsten des Rätoromanischen und Italienischen als gefährdete und/oder benachteiligte Minderheitensprachen erbringen sowie solche, die zum Erhalt und zur Förderung der kantonalen Dreisprachigkeit und zur gegenseitigen Verständigung beitragen. Als Gesuchsteller kommen Kultur- und Sprachinstitutionen, politische Institutionen wie Kreise oder Gemeinden aber auch private Trägerschaften in Frage.


Kontakt


Sprachenförderung des Kantons Graubünden

Adresse:
Loëstrasse 26
7001 Chur

Kontaktperson:
Ivo Berther, Beauftragter Sprachenförderung

Telefon: 081 257 48 06
Telefon: 081 257 48 00
Fax: 081 257 48 93

E-Mail: info@afk.gr.ch

Website: www.afk.gr.ch